Gemeinde Bermatingen

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Wissenswertes Gemeinderat

Der Gemeinderat ist laut der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) das »Hauptorgan der Gemeinde«. Er ist: die politische Vertretung der Bürgerschaft, die die »Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest(legt)... und über alle Angelegenheiten der Gemeinde (entscheidet), soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist« (§ 24,1 Satz 2, GemO). Dem Gemeinderat obliegt zudem die Kontrolle der Gemeindeverwaltung.

Der Gemeinderat ist rechtlich kein Parlament, sondern ein Verwaltungsorgan, das die Verwaltung – auch mit Einzelfallentscheidungen – anleitet. Unter dem Vorsitz des Bürgermeisters beraten und entscheiden die Gemeinderäte die Belange der Gemeinde.

Die wichtigsten Rechte des Gemeinderats sind:

  • das Satzungsrecht (das »Gesetzgebungsrecht« der Gemeinde)
  • das Etatrecht
  • die Planungshoheit
  • die Personalhoheit (die Einstellung von Gemeindebediensteten)

Die Amtszeit der Gemeinderäte beträgt fünf Jahre. Sie werden wie die Kreisräte, Landtags- und Bundestagsabgeordneten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl durch die Bürger gewählt. Die Zahl der Gemeinderäte richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde - in Bermatingen gibt es 15 Gemeinderäte.

Die Arbeit des Gemeinderats

Die Tagesordnung für eine Gemeinderatssitzung wird vom Bürgermeister aufgestellt. Bürgermeister und Verwaltung erarbeiten eine schriftliche Vorlage über die Hintergründe des Themas und unterbreiten einen Beschlussvorschlag.

Es gibt die Möglichkeit der Vorberatung in den Ausschüssen. Die Gemeinde Bermatingen hat drei Ausschüsse eingerichtet: 

  • Ausschuss für Bauwesen und Umwelt
  • Verwaltungs- und Finanzausschuss
  • Kulturausschuss

Hierbei ist der Ausschuss für Bauwesen und Umwelt ein sogenannter "beschließender Ausschuss", d.h. er darf in seinem Geschäftsbereich, der in der Hauptsatzung festgelegt ist, ohne weitere Beteiligung des Gemeinderates entscheiden.

Allgemein sollen Ausschusssitzungen genauso wie Gemeinderatssitzungen öffentlich sein, lediglich wenn es sich um den Schutz von Personen dreht, ist eine nichtöffentliche Sitzung möglich. 

Der Bürgermeister

Der Bürgermeister als Gemeindeoberhaupt vereinigt in seinem Amt und seiner Position gleichzeitig drei Funktionen

  • er ist stimmberechtigter Vorsitzender des Gemeinderats und aller seiner Ausschüsse, 
  • er ist Leiter der Verwaltung, 
  • er ist Repräsentant und Rechtsvertreter der Gemeinde. 

Als einziges Mitglied des Gemeinderats ist der Bürgermeister in allen drei Phasen des kommunalen Geschehens entscheidend mit dabei: in der Phase der Entscheidungsvorbereitung, in der Phase der rechtsgültigen Entscheidung im Gemeinderat und in der Phase der Entscheidungsausführung. Außerdem hat der Bürgermeister das Recht "in dringenden Angelegenheiten..., deren Erledigung auch nicht bis zu einer ohne Frist und formlos einberufenen Gemeinderatssitzung aufgeschoben werden kann" (§ 43,4 GemO), "an Stelle des Gemeinderats zu entscheiden". 

Der Gemeinderat legt über die Hauptsatzung fest, bis zu welcher Summe Bürgermeister über eine Maßnahme entscheiden kann.

Wissenswertes Ortschaftsrat

Die Hauptsatzung der Gemeinde Bermatingen legt fest, dass für die Ortschaft Ahausen ein Ortschaftsrat eingesetzt wird. Der Ahauser Ortschaftsrat hat 8 Mitglieder. Deren Wahl findet zu selben Zeit statt wie die des Gemeinderates mit den selben Wahlgrundsätzen.

Der Ortschaftsrat berät die örtliche Verwaltung. Er ist zu wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, zu hören. Dabei hat er dem Gemeinderat gegenüber ein Vorschlagsrecht. Er ist in einem von der Hauptsatzung festgelegten Rahmen auch entscheidungsbefugt. Dabei handelt es sich um Angelegenheiten, die ausschließlich die Ortschaft betreffen.

Vorsitzender des Ortschaftsrates ist der Ortsvorsteher. Er vertritt den Bürgermeister bei der Leitung des Ortschaftsverwaltung sowie beim Vollzug von Beschlüssen des Ortschaftsrates.

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